Baumkontrolle

Wir führen professionelle Kontrollen an Ihrem Baumbestand durch. Auch fertige ich für Sie in Zusammenarbeit mit meinen Partnern Gutachten an und führe eingehende Baumuntersuchungen durch.

Warum sind Baumkontrollen nötig?

Im Sinne der Verkehrssicherungspflicht welche sich aus § 823 Absatz 1 und 2 BGB begründet hat der Baumeigentümer dafür Sorge zu tragen, dass von den Bäumen in seinem Besitz keine Gefahr für den öffentlichen Verkehr ausgeht. Gefahr kann von totem Holz in der Krone ausgehen, aber auch von, vom Leihen nicht erkennbaren, Defekten des Baumes. Diese können sich in Form von Defektsymptomen äussern und vom Baumkontrolleur auf Basis des VTA (Visual Tree Assessment) erkannt werden. Jeder, in dessem Eigentum sich Bäume befinden, von denen eine Gefahr für Andere ausgehehen kann sollte daher überprüfen, ob die Notwendigkeit der regelmäßigen Kontrolle seines Baumbestandes besteht. Dies ist beispielsweise an Waldrändern und gewidmeten Wegen im Wald, Bäume auf Grundstücken in Randlage zu öffentlichen Straßen, aber auch an Bäumen in deren Gefahrenradius ein regelmäßiger Verkehr ermöglicht oder geduldet wird der Fall.
Die Baumkontrolle findet als Regelkontrolle je nach Baumalter und Sicherheitswerwartung des Verkehrs alle 1-2 Jahre statt, wobei Bäume erst ab einem Alter von 15 Jahren kontrolliert werden müssen. Grundlage für die Baumkontrolle sind die Baumkontrollrichtlinien 2010 der FLL (Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)